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  • Bauberatungen 2025

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Flächenwidmungsplanänderung 5.22 „AF Peißer“

     

     

     

    Strom- und Gasanschluss

    Ist bereits ein Strom- oder Gasanschluss auf dem Grundstück vorhanden, muss man sich mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen, um den Anschluss auf den eigenen Namen an- bzw. umzumelden. Es ist empfehlenswert, Erkundigungen über den Anschlusswert einzuholen und zu erfragen, ob dieser für den geplanten Hausbau ausreicht oder verstärkt bzw. erhöht werden muss.

    Wenn noch kein Anschluss vorhanden ist, kann dieser beim Versorgungsunternehmen beantragt werden, das für das Grundstück zuständig ist. Falls das zuständige Versorgungsunternehmen nicht bekannt ist, ist es empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.

    Weitere Informationen zur Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Tipp

    Bei der Planung des Zählerkastens sollte darauf geachtet werden, dass der Zähler auch abgelesen werden kann, wenn niemand zu Hause ist.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion