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  • Schwebend unwirksam

    In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.

    Beispiel

    Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Schwebend unwirksam

    In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.

    Beispiel

    Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

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    Schwebend unwirksam

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    Beispiel

    Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

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    Schwebend unwirksam

    In gewissen Fällen sind getätigte Rechtsgeschäfte oder Verträge "schwebend unwirksam", bis sie volle Gültigkeit oder Ungültigkeit erlangen.

    Beispiel

    Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft "schwebend unwirksam".

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER