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  • Kollektivvertrag

    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

    Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

    • Arbeitszeiten
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

    Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW) hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

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    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER