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  • Verständigung der Gewaltschutzzentren

    Gewaltschutzzentren sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Opfern Hilfe und Unterstützung an (z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gemeinsam mit dem Opfer).

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Opfern häuslicher Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Folgende Gewaltschutzzentren gibt es in Österreich:

    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Verständigung der Gewaltschutzzentren

    Gewaltschutzzentren sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Opfern Hilfe und Unterstützung an (z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gemeinsam mit dem Opfer).

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Opfern häuslicher Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

    Verständigung der Gewaltschutzzentren

    Gewaltschutzzentren sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Opfern Hilfe und Unterstützung an (z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gemeinsam mit dem Opfer).

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Opfern häuslicher Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

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    Gewaltschutzzentren sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Opfern Hilfe und Unterstützung an (z.B. die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts gemeinsam mit dem Opfer).

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER