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  • Vergehen

    Im Strafrecht werden die strafbaren Handlungen unterteilt in Verbrechen und Vergehen. Die Kategorisierung erfolgt dabei nach der Höhe des gesetzlich festgelegten Strafrahmens der Tat.

    Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen, d.h. alle Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Delikt" und "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vergehen

    Im Strafrecht werden die strafbaren Handlungen unterteilt in Verbrechen und Vergehen. Die Kategorisierung erfolgt dabei nach der Höhe des gesetzlich festgelegten Strafrahmens der Tat.

    Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen, d.h. alle Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind.

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    Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen, d.h. alle Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER