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  • Allgemeine Informationen – Vorarlberger Landtagswahl 2024

    Am Sonntag, den 13. Oktober 2024, findet die Landtagswahl in Vorarlberg statt, bei der die 36 Abgeordneten des Vorarlberger Landtags neu gewählt werden. Stichtag ist der 16. Juli 2024. Die Gesetzgebungsperiode des Vorarlberger Landtags beträgt fünf Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019 statt.

    Bei der Wahl können bis zu fünf Vorzugsstimmen an Kandidatinnen/Kandidaten jener Partei ergeben werden, die gewählt wird. Auf dieselbe Person können höchstens zwei Vorzugsstimmen vereint werden. 

    Gewählt wird gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht in vier Wahlkreisen:

    • Bludenz,
    • Bregenz,
    • Dornbirn und
    • Feldkirch.

    Um in den Landtag einziehen zu können, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat oder ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen.

    Nähere Informationen zu Landtagswahlen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Landtagswahl 2024 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeine Informationen – Vorarlberger Landtagswahl 2024

    Am Sonntag, den 13. Oktober 2024, findet die Landtagswahl in Vorarlberg statt, bei der die 36 Abgeordneten des Vorarlberger Landtags neu gewählt werden. Stichtag ist der 16. Juli 2024. Die Gesetzgebungsperiode des Vorarlberger Landtags beträgt fünf Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl in Vorarlberg am 13. Oktober 2019 statt.

    Bei der Wahl können bis zu fünf Vorzugsstimmen an Kandidatinnen/Kandidaten jener Partei ergeben werden, die gewählt wird. Auf dieselbe Person können höchstens zwei Vorzugsstimmen vereint werden. 

    Gewählt wird gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht in vier Wahlkreisen:

    • Bludenz,
    • Bregenz,
    • Dornbirn und
    • Feldkirch.

    Um in den Landtag einziehen zu können, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens in einem der vier Wahlkreise ein Grundmandat oder ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen.

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    • Dornbirn und
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    • Dornbirn und
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