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  • Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Allgemeine Informationen

    Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung (→ USP) des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.

    Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.

    Betroffene

    Betroffen sind Unternehmen, die während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchführen wollen.

    Zuständige Stelle

    zur Ausstellung der Bescheinigung

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18.06.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Allgemeine Informationen

    Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung (→ USP) des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.

    Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.

    Betroffene

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    Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER