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  • Allgemeinbildende höhere Schule

    Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

    Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

    Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

    Schulstufe

    5. bis 12. Schulstufe

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

    • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
    • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
    • Aufnahmsprüfung

    Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

    Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

    Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

    Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
    Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

    Übertritt von anderen Schulformen

    Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

    Dauer

    Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

    Inhalte

    • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
    • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

    Besonderheiten

    Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

    • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
    • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

    Schulformen

    Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

    Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

    • 1. und 2. Klasse:
      Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
    • 3. und 4. Klasse:
      • Gymnasium
        Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
      • Realgymnasium
        Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technik und Design
      • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
        Unterrichtsgegenstand: Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit (ab Schuljahr 2025/26)

    Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

    • Gymnasium
      Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
    • Realgymnasium
      Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
      Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Schwerpunkt auf vertiefte wirtschaftliche Allgemeinbildung sowie Gesundheit und Ernährung (ab Schuljahr 2027/28)
    • Oberstufenrealgymnasium
      Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
      Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
      Formen: mit autonomer Schwerpunktsetzung; mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung; mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
    • Für alle:
      In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

    Sonderformen

    • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
      • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
      • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
    • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium 
      (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
    • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
      Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
      Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
    • AHS für sprachliche Minderheiten
      (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
    • Werkschulheim
      Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul

    Abschluss

    Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

    Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

    Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeinbildende höhere Schule

    Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

    Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

    Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

    Schulstufe

    5. bis 12. Schulstufe

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

    • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
    • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
    • Aufnahmsprüfung

    Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

    Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

    Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

    Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
    Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

    Übertritt von anderen Schulformen

    Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

    Dauer

    Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

    Inhalte

    • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
    • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

    Besonderheiten

    Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

    • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
    • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

    Schulformen

    Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

    Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

    • 1. und 2. Klasse:
      Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
    • 3. und 4. Klasse:
      • Gymnasium
        Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
      • Realgymnasium
        Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technik und Design
      • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
        Unterrichtsgegenstand: Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit (ab Schuljahr 2025/26)

    Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

    • Gymnasium
      Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
    • Realgymnasium
      Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
      Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Schwerpunkt auf vertiefte wirtschaftliche Allgemeinbildung sowie Gesundheit und Ernährung (ab Schuljahr 2027/28)
    • Oberstufenrealgymnasium
      Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
      Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
      Formen: mit autonomer Schwerpunktsetzung; mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung; mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
    • Für alle:
      In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

    Sonderformen

    • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
      • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
      • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
    • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium 
      (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
    • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
      Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
      Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
    • AHS für sprachliche Minderheiten
      (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
    • Werkschulheim
      Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul

    Abschluss

    Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

    Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

    Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeinbildende höhere Schule

    Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

    Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

    Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

    Schulstufe

    5. bis 12. Schulstufe

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

    • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
    • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
    • Aufnahmsprüfung

    Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

    Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

    Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

    Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
    Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

    Übertritt von anderen Schulformen

    Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

    Dauer

    Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

    Inhalte

    • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
    • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

    Besonderheiten

    Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

    • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
    • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

    Schulformen

    Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

    Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

    • 1. und 2. Klasse:
      Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
    • 3. und 4. Klasse:
      • Gymnasium
        Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
      • Realgymnasium
        Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technik und Design
      • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
        Unterrichtsgegenstand: Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit (ab Schuljahr 2025/26)

    Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

    • Gymnasium
      Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
    • Realgymnasium
      Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
      Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Schwerpunkt auf vertiefte wirtschaftliche Allgemeinbildung sowie Gesundheit und Ernährung (ab Schuljahr 2027/28)
    • Oberstufenrealgymnasium
      Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
      Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
      Formen: mit autonomer Schwerpunktsetzung; mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung; mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
    • Für alle:
      In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

    Sonderformen

    • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
      • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
      • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
    • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium 
      (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
    • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
      Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
      Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
    • AHS für sprachliche Minderheiten
      (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
    • Werkschulheim
      Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul

    Abschluss

    Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

    Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

    Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeinbildende höhere Schule

    Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

    Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

    Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

    Schulstufe

    5. bis 12. Schulstufe

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

    • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
    • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
    • Aufnahmsprüfung

    Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

    Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

    Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

    Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
    Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

    Übertritt von anderen Schulformen

    Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

    Dauer

    Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

    Inhalte

    • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
    • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

    Besonderheiten

    Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

    • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
    • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

    Schulformen

    Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

    Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

    • 1. und 2. Klasse:
      Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
    • 3. und 4. Klasse:
      • Gymnasium
        Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
      • Realgymnasium
        Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technik und Design
      • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
        Unterrichtsgegenstand: Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit (ab Schuljahr 2025/26)

    Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

    • Gymnasium
      Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
    • Realgymnasium
      Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
      Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Schwerpunkt auf vertiefte wirtschaftliche Allgemeinbildung sowie Gesundheit und Ernährung (ab Schuljahr 2027/28)
    • Oberstufenrealgymnasium
      Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
      Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
      Formen: mit autonomer Schwerpunktsetzung; mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung; mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
    • Für alle:
      In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

    Sonderformen

    • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
      • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
      • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
    • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium 
      (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
    • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
      Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
      Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
    • AHS für sprachliche Minderheiten
      (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
    • Werkschulheim
      Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul

    Abschluss

    Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

    Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

    Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Allgemeinbildende höhere Schule

    Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

    Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

    Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

    Schulstufe

    5. bis 12. Schulstufe

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

    • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
    • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
    • Aufnahmsprüfung

    Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

    Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

    Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

    Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
    Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

    Übertritt von anderen Schulformen

    Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

    Dauer

    Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

    Inhalte

    • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
    • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

    Besonderheiten

    Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

    • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
    • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

    Schulformen

    Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

    Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

    • 1. und 2. Klasse:
      Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
    • 3. und 4. Klasse:
      • Gymnasium
        Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
      • Realgymnasium
        Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technik und Design
      • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
        Unterrichtsgegenstand: Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit (ab Schuljahr 2025/26)

    Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

    • Gymnasium
      Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
    • Realgymnasium
      Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
      Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Schwerpunkt auf vertiefte wirtschaftliche Allgemeinbildung sowie Gesundheit und Ernährung (ab Schuljahr 2027/28)
    • Oberstufenrealgymnasium
      Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
      Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
      Formen: mit autonomer Schwerpunktsetzung; mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung; mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
    • Für alle:
      In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

    Sonderformen

    • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
      • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
      • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
    • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium 
      (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
    • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
      Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
      Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
    • AHS für sprachliche Minderheiten
      (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
    • Werkschulheim
      Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul

    Abschluss

    Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

    Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    §§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

    Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Formulare der Versicherungsanstalten

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