Studieren in der EU – Daueraufenthalt
Leben österreichische Studentinnen/österreichische Studenten fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für diesen Staat. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt.
Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Vorübergehende Abwesenheit (unter sechs Monaten)
- Längere Abwesenheit (wegen Erfüllung militärischer Pflichten)
- Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat
Achtung
Leben Studentinnen/Studenten länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.
Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten dieselben Rechte wie Staatsangehörige unter denselben Bedingungen genießen.
Weiterführende Links
Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Vorübergehende Abwesenheit (unter sechs Monaten)
- Längere Abwesenheit (wegen Erfüllung militärischer Pflichten)
- Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat
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- Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER