Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung)

Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Klasse | Beschreibung |
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AM |
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A1 |
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A2 |
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A |
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B1 |
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B |
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BE |
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C1E |
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CE |
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D1E |
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DE |
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F |
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Die Führerscheinklasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F.
Im Zuge der EU-weiten Anerkennung von nationalen Führerscheinen wurden auch die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Klassen von Führerscheinen vereinheitlicht.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 2 Führerscheingesetz (FSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Führerscheinklassen (Klassen der Lenkberechtigung)

Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
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Die Führerscheinklasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F.
Im Zuge der EU-weiten Anerkennung von nationalen Führerscheinen wurden auch die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Klassen von Führerscheinen vereinheitlicht.
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Die Führerscheinklasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F.
Im Zuge der EU-weiten Anerkennung von nationalen Führerscheinen wurden auch die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Klassen von Führerscheinen vereinheitlicht.
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Die Führerscheinklasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F.
Im Zuge der EU-weiten Anerkennung von nationalen Führerscheinen wurden auch die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Klassen von Führerscheinen vereinheitlicht.
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Die Führerscheinklasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr. Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F.
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Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER