Bundesversammlung
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wird in der Regel von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten einberufen.
Der Vorsitz wird abwechselnd von der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates und der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates geführt.
Die Aufgaben der Bundesversammlung sind:
- Angelobung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten
- Entscheidung über behördliche Verfolgung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten auf Antrag des Nationalrats
- Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
- Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
- Beschluss über eine Kriegserklärung
Weiterführende Links
Bundesversammlung (→ Parlament)
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- Entscheidung über Anklage gegen die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung
- Volksabstimmung zu Absetzung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten: Beschluss zur Durchführung einer Volksabstimmung auf Antrag des Nationalrats
- Beschluss über eine Kriegserklärung
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Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
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Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER