Zum Inhalt springen
  • Sozialversicherung

    • Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
    • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Sozialversicherung

    • Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
    • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Sozialversicherung

    • Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
    • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Sozialversicherung

    • Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
    • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Sozialversicherung

    • Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
    • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER