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  • Berufstätigkeit

    Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem Verdienst von mehr als 551,10 Euro (im Jahr 2025) pro Monat sind gesetzlich über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber kranken- und sozialversichert.

    Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.

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    Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.

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    Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER