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  • Beurlaubung

    Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

    • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
    • Schwangerschaft
    • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
    • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

    Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

    • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
    • Schwangerschaft
    • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
    • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

    Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt bei der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

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    • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
    • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER