Zulassung als außerordentlicher Studierender
Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.
Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.
Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende.
Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.
Weiterführende Links
- Universitätslehrgänge (→ BMBWF)
- Universitäten
- Zulassung von außerordentlichen Studierenden (→ BMBWF)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende.
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Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER