Sozialversicherung
- Besteht im Herkunftsstaat eine aufrechte Krankenversicherung, so bietet diese auch beim Aufenthalt in Österreich Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss mitgenommen werden.
- Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
- Die studentische Selbstversicherung bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
- Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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- Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
- Die studentische Selbstversicherung bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
- Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
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- Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
- Die studentische Selbstversicherung bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
- Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
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- Die studentische Selbstversicherung bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
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Formulare der Versicherungsanstalten
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Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
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