Zum Inhalt springen
  • Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Studienbeitrag

    Studierende sind von der Verpflichtung einen Studienbeitrag zu bezahlen grundsätzlich befreit unter der Voraussetzung, dass die Studentin/der Student in allen Studienrichtungen, die sie/er betreibt, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreitet. Der ÖH-Beitrag ist in jedem Fall zu entrichten. Hierfür gelten die folgenden Regelungen:

    • bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt
    • bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien/PhD wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet

    Überschreitet die Studentin/der Student diese Frist, besteht die Pflicht, den Studienbeitrag zu bezahlen.

    Ist ein Studienbeitrag zu leisten, ist dies für jedes Semester im Voraus zu entrichten.

    Für studierende EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer ist pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie der ÖH-Beitrag zu bezahlen. Diese sind für das Wintersemester bis 5. September, für das Sommersemester bis 5. Februar zahlbar.

    Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER