Wohnsitz
Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz
Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
Tipp
Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wohnsitz
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Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
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Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER