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  • Studienangebot und Zugangsbeschränkungen

    Studienangebot

    Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:

    • Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS-Credits)
    • Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS-Credits)
    • Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel zwei Jahre)
    • Universitätslehrgänge
    • Außerordentliches Studium

    Zugangsbeschränkungen

    Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:

    • Architektur und Städteplanung
    • Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
    • Informatik
    • Pharmazie
    • Wirtschaft
    • Humanmedizin
    • Zahnmedizin
    • andere medizinische Studien
    • Psychologie
    • Veterinärmedizin
    • Bachelor Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
      • "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
      • "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
      • "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
    • in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG

    In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.

    Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS-Credits)
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      • "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
      • "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
    • in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG

    In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.

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    In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.

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      • "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
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    In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.

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