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  • Von Amts wegen

    Sinnverwandter Begriff: ex officio

    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

    Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Von Amts wegen

    Sinnverwandter Begriff: ex officio

    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

    Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

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    Von Amts wegen

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    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER