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  • Aktives Wahlrecht – Nationalratswahl 2024

    Allgemeine Informationen

    Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2024d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2024 ist der 9. Juli 2024.

    Eintragung in die Wählerevidenz

    An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerevidenz geführt und damit am Stichtag (9. Juli 2024) im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. 

    Neu

    Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

    Achtung

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

    Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

    Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

    Hinweis

    Andere EU-Bürgerinne/ EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Nationalratswahl 2024 eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen. Letzter Tag des Hotline-Betriebs ist Samstag, der 28. September 2024.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

    Letzte Aktualisierung: 26. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerevidenz geführt und damit am Stichtag (9. Juli 2024) im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. 

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    Achtung

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

    Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

    Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

    Hinweis

    Andere EU-Bürgerinne/ EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Nationalratswahl 2024 eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen. Letzter Tag des Hotline-Betriebs ist Samstag, der 28. September 2024.

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    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

    Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

    Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

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    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Nationalratswahl 2024 eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen. Letzter Tag des Hotline-Betriebs ist Samstag, der 28. September 2024.

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    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

    Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

    Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

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    Andere EU-Bürgerinne/ EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.

    Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Nationalratswahl 2024 eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen. Letzter Tag des Hotline-Betriebs ist Samstag, der 28. September 2024.

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    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024) bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

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    Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

    Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

    Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER