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  • Reisepassanträge bei Gemeinden – Oberösterreich

    Hinweis

    Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

    Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch bestimmte Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist.

    Im Folgenden finden sich alle oberösterreichischen Gemeinden, bei denen dies möglich ist. Die Auflistung erfolgt geordnet nach Bezirken.

    Hinweis

    Wenn der Reisepass dringend benötigt wird, empfiehlt es sich, den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.

    Bezirke

    Diese Tabelle enthält Links zu oberösterreichischen Bezirken mit Gemeinden, die Reisepassanträge entgegennehmen.
    Braunau Ried im Innkreis
    Freistadt Rohrbach
    Gmunden Schärding
    Grieskirchen Steyr-Land
    Kirchdorf Urfahr-Umgebung
    Linz - Land Vöcklabruck
    Perg Wels-Land

    Letzte Aktualisierung: 11. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

    Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch bestimmte Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist.

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    Bezirke

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    Braunau Ried im Innkreis
    Freistadt Rohrbach
    Gmunden Schärding
    Grieskirchen Steyr-Land
    Kirchdorf Urfahr-Umgebung
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    Braunau Ried im Innkreis
    Freistadt Rohrbach
    Gmunden Schärding
    Grieskirchen Steyr-Land
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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER