Unterstützungen für Verbrechensopfer
Wann gelte ich als Verbrechensopfer und welche Rechte kommen mir zu?
- Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer
- Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren
- Maßnahmen nach Gewaltanwendung
- Verständigung der Polizei
- Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
- Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
- Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
- Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
- Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
- Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
- Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
- Recht auf Trennung
- Beratung für Verbrechensopfer
- Beratungsstellen für Verbrechensopfer
- Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ Sozialministeriumservice)
Polizeinotruf: 133, Euronotruf: 112
Frauenhelpline: 0800 222 555
Gewaltschutzzentren: 0800 700 217
Männerinfo: 0800 40 07 77 (Krisenberatung)
Opfernotruf: 0800 112 112 ("Weißer Ring")
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER